Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Julian Hofmann im Rahmen von Deal-Sourcing und Kontaktvermittlung. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an vermögende Privatpersonen mit einem nachgewiesenen Investitionsinteresse ab EUR 1.000.000. Eine Zusammenarbeit mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
§ 2 Gegenstand der Leistung
Julian Hofmann erbringt ausschließlich kontaktvermittelnde Tätigkeiten im Off-Market-Bereich („Gate Opening“). Dies umfasst die Identifikation, Vorqualifikation und Kontaktherstellung zu Eigentümern von potenziell verkaufsbereiten Unternehmen. Eine Bewertung, rechtliche oder steuerliche Beratung, Investmentberatung oder Vermittlung im Sinne regulierter Tätigkeiten (§ 34f GewO, KWG, VAG) erfolgt ausdrücklich nicht.
§ 3 Leistungsumfang
- Identifikation von Zielunternehmen passend zum Suchprofil des Auftraggebers
- Interne Vorqualifikation (keine Bewertung oder Beratung)
- Überzeugung der Eigentümer vom Verkauf (falls erforderlich)
- Kontaktherstellung zu entscheidungsbefugten Eigentümern
- Keine Einflussnahme auf Verhandlungen oder Vertragsgestaltung
§ 4 Voraussetzungen der Zusammenarbeit
Ein nachweisbar verfügbares Kapital von mindestens EUR 1.000.000 ist Voraussetzung für die Mandatierung. Akzeptierte Nachweise:
- Bankbestätigung
- Kontoauszug (geschwärzt bis auf Betrag und Name)
- Notariell beglaubigte Vermögensaufstellung
Nicht ausreichend sind: mündliche Aussagen, unverbindliche Interessenbekundungen oder Excel-Tabellen.
§ 5 Vermittlungserfolg
Ein Vermittlungserfolg liegt vor, wenn durch die Tätigkeit des Kontaktgebers ein qualifizierter Kontakt zu einem Zielunternehmen zustande kommt, der in eine wirtschaftliche Transaktion mündet.
Als Transaktionen gelten insbesondere:
- Erwerb von Unternehmensanteilen (Share Deal)
- Erwerb von Vermögenswerten (Asset Deal)
- Mantelkauf, Treuhandlösungen, stille Beteiligungen u. ä.
Auch indirekte Abschlüsse über Dritte oder verbundene Personen gelten als provisionspflichtig, sofern der Ursprungskontakt durch den Kontaktgeber erfolgte.
Ein qualifizierter Vorschlag liegt nur dann vor, wenn:
- Name, Sitz und Beschreibung des Zielunternehmens übermittelt wurden
- Einverständnis zur Kontaktaufnahme vorliegt
- Ein Erstgespräch initiiert oder vermittelt wurde
Die Vorstellung gilt als erfolgt, sobald diese Angaben in Textform übermittelt wurden und der Auftraggeber die Freigabe seiner Identität zur Weitergabe erteilt hat.
§ 6 Vergütung (Erfolgsgebühr)
Staffelung:
- 7 % auf den Kaufpreis bis 10 Mio. EUR
- 5 % auf 10–50 Mio. EUR
- 3 % auf 50–100 Mio. EUR
- 2 % ab 100 Mio. EUR
Frühzahler-Rabatt (bei Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen):
- 6 % bis 10 Mio. EUR
- 4 % auf 10–50 Mio. EUR
- 1,5 % auf 50–100 Mio. EUR
- 1 % ab 100 Mio. EUR
Zahlungsmodalitäten:
Die Erfolgsgebühr ist spätestens 14 Kalendertage nach Closing fällig. Zahlung aus Mitteln der Zielgesellschaft ist nur zulässig bei parallelem Kapitalnachweis über EUR 1.000.000. Ratenzahlungen sind nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
Anti-Splitting-Klausel:
Gestreckte oder gesplittete Transaktionen gelten als eine wirtschaftliche Einheit. Auch der Erwerb über Dritte, verbundene Unternehmen oder Treuhänder unterliegt der Erfolgsgebühr.
§ 7 Vertragslaufzeit & Tail Clause
Die Vereinbarung ist während laufender Prozesse nicht kündbar. Eine Kündigung außerhalb aktiver Prozesse ist nur möglich, wenn über zwei Monate keine Vorschläge erfolgt sind.
Bereits vorgestellte Zielunternehmen bleiben provisionspflichtig – unabhängig vom zeitlichen Abstand bis zur Transaktion (Tail Clause).
Die Dienstleistung ist bis zum Erfolg kostenfrei. Zahlungspflicht besteht ausschließlich bei erfolgreicher Transaktion.
§ 8 Verzug
Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. sowie die Erstattung von Mahnkosten. Vor gerichtlichen Schritten erfolgt eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung.
§ 9 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Kontakte sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe ist nur an Berater, Finanzierer oder Due-Diligence-Prüfer im Rahmen einer potenziellen Transaktion gestattet.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand: Dresden
- Anwendbares Recht: ausschließlich deutsches Recht
- Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam